Jeder weiß, dass die gesetzliche Rente nicht ausreicht, um den eigenen Lebensstandard halten zu können. Sogar der Staat weist in jedem seiner Rentenbescheide darauf hin, dass privat zusätzlich vorgesorgt werden muss.

Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat der Gesetzgeber die Altersversorgung neu geregelt und in 3 Schichten aufgeteilt:

  • Schicht I Grundversorgung

  • Schicht II Betriebliche Altersversorgung / Riesterrente

  • Schicht III Sonstige private Kapitalanlagen

Doch was für Sie ganz individuell genau die richtige Variante ist, lässt sich am besten in einem gemeinsamen Gespräch klären.